Die Gehälter in Gundelfingen an der Donau
Gundelfingen an der Donau befindet sich in Baden Württemberg, 6 km nördlich von Freiburg und ist eine kleine Gemeinde, die zu Breisgau gehört. In Gundelfingen und der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Heuweiler liegt eine geringe Arbeitslosenquote vor, was auf eine gute Arbeitsmarktsituation deutet. Mit dem Bau zahlreicher Neubaugebiete, einer leistungsfähigen und zudem vielfältigen Infrastruktur und dem erschlossenen Gewerbegebiet, erhält Gundelfingen einen attraktiven Ortskern. Des Weiteren ist hier durch fließende Busanbindungen eine gute Fortbewegung möglich, die zum einen in die Stadt, aber auch in die etwas außerhalb gelegenen Gebiete führt. Ebenfalls kann man aus und nach Gundelfingen, mit dem Zug reisen.
Das Durchschnittsgehalt für Technische/r Betriebswirt in Gundelfingen an der Donau beträgt 4.442,75 Euro brutto.
min. € | max. € | Durchschnitt € | |
Brutto | € 4.442,75 | € 4.442,75 | € 4.442,75 |
Netto | € 3.272,13 | € 3.272,13 | € 3.272,13 |
Als weisungsbefugte Führungskraft führt der/die Technische/r Betriebswirt/in im Handwerk kaufmännische, verwaltende, organisatorische und technische Aufgaben aus. Dabei schließt er/sie damit die Lücke zwischen Büro und Werkstatt.
Der/die Technische/r Betriebswirt/in ist zum Beispiel im Rechnungswesen, der Auftragsbearbeitung, der Materialwirtschaft aber auch in Werbung und Akquise tätig. Der/die Technische/r Betriebswirt/in kümmert sich um die Optimierung von Arbeitsabläufen, aber auch die Bearbeitung von Personalaufgaben und der Betriebsorganisation gehört zu seinem/ihrem Arbeitsfeld. Der/die Technische/r Betriebswirt/in entwickelt Marketingstrategien, pflegt den Kundenkontakt und überwacht die Zielerreichung anhand der Betriebskennzahlen. Im Bereich der Kundenakquise oder -beratung ist der/die Technische/r Betriebswirt/in kompetenter Ansprechpartner. Eine gute Kommunikationsfähigkeit und eine .
Die Gehäter Technische/r Betriebswirt basieren auf 40 Arbeitsstunden pro Woche bei 12 Monatsgehältern.
* Ergebnisse dienen nur der Information und darf nicht für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer verwendet werden